GOTTESDIENST

Mit unseren Gottesdiensten feiern wir den Gott des Lebens. Wir richten unsere Gedanken für das Handeln im Alltag aus auf seine Lebensbotschaft. Wir stärken unseren Glauben und die gegenseitige Verbundenheit im Glauben.

Herzstück der Gottesdienste am Sonntag, dem ersten Tag der Woche, ist das Evangelium, die Botschaft von der Kraft neuen Lebens, das Gott wirkt. Dieselbe Botschaft wird auch bei verschiedenen Ereignissen im Laufe eines Menschenlebens ausgesprochen.

Vielfalt der Formen. Neben dem klassischen Predigtgottesdienst gibt es zahlreiche weitere Formen. Sie alle enthalten Elemente, die einer inneren logischen Ordnung folgen. Diese Ordnung mit ihren Elementen heisst „Liturgie“.

Zwischen Freiheit und Ordnung

Manche Kirchen (z. B. die römisch-katholische oder die orthodoxen) legen grossen Wert darauf, dass die Liturgie streng bewahrt und möglichst wenig verändert wird. Die reformierten Kirchen interpretieren die Liturgie freier. Sie gehen davon aus, dass sich alle Gottesdienstformen im Laufe der Zeit entwickelt, verändert und weiterentwickelt haben.

Einige Elemente der Liturgie haben ihre feste Form und ihren festen Platz im Gottesdienst. Andere sind variabel. Liturgiewerke, die von Zeit zu Zeit in Kommissionen erarbeitet werden, versuchen, den Veränderungen der Umstände und den gegenwärtigen Sichtweisen Rechnung zu tragen. Dabei werden nicht nur sprachliche Anpassungen vorgenommen, sondern auch Inhalte neu formuliert.

Offenheit im Umgang mit Liturgien. Reformierte Liturgiewerke stellen Raster und Formulare für unterschiedliche Feiern zur Verfügung. Pfarrerinnen und Pfarrer sind jedoch in deren Gebrauch frei. Sie können Vorlagen unverändert übernehmen, sie ergänzen, neu strukturieren oder lediglich einzelne Formulierungen auswechseln. Sie können aber auch liturgische Stücke selber gestalten.

In den Autonomie liebenden Bündner Kirchgemeinden sind Offenheit und Freiheit wichtig und wertvoll. Sie erlauben es, auf lokale Traditionen und Gepflogenheiten Rücksicht zu nehmen und einzugehen. Pfarrerinnen und Pfarrern, die neu in der Bündner Kirche sind, ist dringend zu empfehlen, sich mit den Besonderheiten im Kanton und vor Ort vertraut zu machen und mit ihnen behutsam umzugehen.

Mögliche Grundstruktur

Ein reformierter Gottesdienst in Graubünden kann etwa die folgende Struktur haben:

Einläuten
Musik zum Eingang
Eingangswort und Gruss/Begrüssung
Gemeindelied
Gebet
Schriftlesung
Lesungslied
Predigt/Verkündigung
Zwischenspiel
Predigtlied
Gebet
Abkündigungen
Segenswort
Schlusslied
Musik zum Ausgang, Kollekte
Ausläuten

Liturgiewerke

Die Bündner Synode wählt eine eigene Liturgiekommission. Diese erarbeitet im Auftrag der Synode Materialien in deutscher Sprache.

1983 erschien die Bündner Liturgie als Ringordner. 2003 folgte ein zweiter Ordner mit Liturgien für Feiern zu besonderen Lebenslagen, welcher 2019 und 2022 ergänzt wurde.

Auch für romanisch- und italienischsprachige Regionen bestehen eigene Liturgien:

1974 erschien eine italienischsprachige Liturgie, die von einer Liturgiekommission des Kolloquiums VII Engiandin’Ota – Bregaglia – Poschiavo – Surses erarbeitet worden war;
1979 gab das Kolloquium I Ob dem Wald mit Unterstützung der Fundaziun Anton Cadonau per cultivar il romontsch en baselgia einen Liturgieordner für die Surselva heraus;
1982 und 1996 erschienen unter der Herausgeberschaft des Kolloquiums VIII Engiadina Bassa e Val Müstair zwei Liturgieordner. Dieser sind explizit auch als Hilfe und Erleichterung für Pfarrerinnen und Pfarrer gedacht, die von auswärts kommen.

Deutschschweizer Liturgiewerke. Die Liturgie- und Gesangbuchkonferenz der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz hat für die reformierten Kirchen der Deutschschweiz eine ganze Reihe von Liturgiewerken veröffentlicht. Wie die Bündner Liturgien, gehören auch sie in die Pfarramtsbibliothek jeder Kirchgemeinde.

Bündner-Liturgie, Band 1 (1987)
Bündner-Liturgie, Band 2 (2022) 

Bernhard, Reformierte Liturgie in Graubünden

Liturgia Engiadina bassa (1996)
Liturgia Engiadina bassa (1982)
Liturgia sursilvana (1979)
Liturgia italiana (1974)

 

Bibeln, Perikopen, Gesangbücher

Bibelübersetzungen:

  • In den Deutschschweizer Kirchen haben seit der Reformation eigene Bibelübersetzungen Verwendung gefunden. Die Zürcher Bibel hat in unserer Kirche einen weit höheren Stellenwert als die Lutherbibel.
  • In den romanischsprachigen Gebieten sind Übersetzungen in den regionalen Idiomen in Gebrauch:
    Im Engadin: La Soncha Scrittüra. Vegl e Nouv Testamaint. Ediziun tras ils colloquis d’Engiadina. Samedan 1953. Restampa 1980
    In der Surselva: Bibla romontscha ecumena. Ediziun procurada dil Decanat Sursilvan e dil Colloqui Sur igl uaul. Veder Testament. Ils profets. 2004; Veder Testament. Ils cudischs poetics. 2014; Niev Testamaint. 1988
  • In den italienischsprachigen Gegenden wird verwendet: La sacra Bibbia. Nuova Riveduta 1994 a cura della Società Biblica di Ginevra

Festlegung der Predigttexte. Ein Charakteristikum der Reformation in der Schweiz war auch der Verzicht auf Perikopenordnungen, das heisst auf Listen, die jedem Sonntag im Kirchenjahr bestimmte Abschnitte aus der Bibel verbindlich zuordnen. Die vielerorts gepflegte fortlaufende Auslegung ganzer biblischer Bücher zeigt heute noch ihre Wirkungen in unserer Kirche: Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind in der Auswahl der Predigttexte und weiterer Abschnitte für den Gottesdienst frei.

Gesangbücher. In den deutschsprachigen Kantonsteilen findet das Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz (kurz: das Reformierte Gesangbuch, abgekürzt: RG) Verwendung, in der Surselva das Gesangbuch „Canzuns Choralas per la baselgia evangelica romontscha“, im Engadin und im Münstertal „Il Coral“, und in den italienischsprachigen Südtälern das „Innario Cristiano“.

(Weiteres dazu in der Rubrik Kirchenmusik)

Liturgische Kleidung

Die Bündner Kirche kennt als „Talar“ traditionell den Scaletta-Mantel. Ein schwarzer Umhang, der über dunkler Kleidung getragen wird, vorne aber nicht geschlossen ist. In einigen Kirchgemeinden ist ein solcher Mantel vorhanden und Gemeindeeigentum. Wer sich einen persönlichen Scaletta-Mantel anfertigen lassen möchte, erhält Adressen von Schneiderateliers beim Aktuariat des Kirchenrates.

Nicht obligatorisch. Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer kann über das Tragen eines Talars frei entscheiden. Das Tragen anderer Talare, z. B. eines „Luthertalars“ mit Beffchen, ist möglich.

SAKRAMENTE UND KASUALIEN

In und neben den klassischen Sonntagsgottesdiensten feiern die Kirchgemeinden die beiden Sakramente Taufe und Abendmahl sowie Kasualien. Letztere sind Feiern zu besonderen Anlässen im Lebenslauf, also Taufe, Konfirmation, Trauung, Abdankung und weitere.

In Taufe und Abendmahl feiert die Gemeinde die Grundlagen des Glaubens zeichenhaft, gemeinschaftlich und sinnlich. Wasser, Brot und Wein resp. Traubensaft weisen hin auf Gottes Zusagen und den Ruf in die Nachfolge Christi.

Bei den Kasualien sind gesellschaftliche Veränderungen besonders spürbar und fordern die Kirchgemeinden heraus. Viele Selbstverständlichkeiten fallen weg, so dass individuelle Absprachen und Lösungen gefordert sind. Eine Überarbeitung der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen wird vorbereitet. Ein Überblick über die momentan geltenden Regelungen ist im Downloadbereich zu finden. Es empfiehlt sich, weitergehende Regelungen regional zu vereinbaren.

Taufe

„Die Taufe ist Ausdruck der Zusage der göttlichen Gnade an den Menschen und Zeichen der Eingliederung in die Gemeinde Jesu Christi.“ So hält es KGS 210 Art. 11 fest, der auch Einzelheiten zur Taufe regelt.

Am häufigsten ist die Taufe von Kleinkindern. Es werden aber auch grössere Kinder, Jugendliche und Erwachsene getauft. Kleinkinder können auch eingesegnet werden.

Taufzeugen. Zu beachten ist, dass zwei Zeug/-innen, bzw. Paten und Patinnen, an der Taufe teilnehmen müssen, wovon mindestens eine Person evangelischer Konfession sein soll. Die Taufe wird ins Kirchenbuch eingetragen. Eine Taufe findet normalerweise im Gemeindegottesdienst statt. Ausnahmen müssen dem Kirchgemeindevorstand gemeldet werden.

Abendmahl

Mahl der Gemeinschaft. „Das Abendmahl ist das von Christus eingesetzte Mahl der Gemeinschaft mit dem Gekreuzigten und Auferstandenen und den Gemeindegliedern untereinander.“ So formuliert es KGS 210 Art. 12.

Ortstraditionen sind beim Abendmahl besonders ausgeprägt. Es empfiehlt sich, sorgfältig mit diesen umzugehen und sie, wenn nötig, behutsam zu verändern. Gleichzeitig ist der Freiraum in der Ausgestaltung gross. Das Abendmahl kann wandelnd, sitzend, am Tisch oder im Kreis gefeiert werden, mit Gemeinschafts- oder Einzelkelchen, mit Wein oder Traubensaft usw.

Im Gottesdienst. Zum Abendmahl sind alle eingeladen. Es wird mindestens an den vier hohen Feiertagen Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Bündner Herbstfest gefeiert. Weitere regelmässige Abendmahlsfeiern können von der Kirchgemeindeversammlung beschlossen werden.

Auch Zuhause. Auf Wunsch kann das Abendmahl bei Gemeindegliedern, die nicht am Gottesdienst teilnehmen können, in Form des Hausabendmahls gefeiert werden.

Kasualfeiern

Regelungen zu Konfirmation, Trauung und Abdankung sind in der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinden  geregelt:

  • Konfirmation (KGS 210 Art. 18)
  • Trauung (KGS 210 Art. 13)
  • Abdankung (KGS 210 Art. 14)

Rücksicht auf Ortstraditionen. Insbesondere bei Bestattung und Abdankung sind die Ortstraditionen stark ausgeprägt und müssen sorgfältig beachtet werden.

Neben den klassischen Kasualien können weitere Feiern durchgeführt werden. Bei diesen stehen Fürbitte oder die Bitte um Gottes Segen im Zentrum (siehe KGS 210 Art. 10 Abs. 2 lit. b). Die Richtlinien KGS 217 enthalten mögliche inhaltliche Schwerpunkte und eine Liste mit entsprechenden Lebenssituationen. In der Bündner Liturgie 2 sind einige liturgische Vorlagen für solche Feiern enthalten.

Kasualien, Rechtliches

KIRCHENMUSIK

„Kirchenmusik“ bezeichnet Musik in kirchlichem Gebrauch, besonders in den öffentlichen kirchlichen Feiern. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Vokalmusik (Gemeinde-, Chor- und Sologesang) und Instrumentalmusik (Orgel und weitere Tasteninstrumente, Instrumentalgruppen unterschiedlichster Art). Spezielle Beauftragte im Bereich Kirchenmusik sind Organistinnen und Organisten sowie Chorleiterinnen und Chorleiter von Kirchenchören.

Verantwortlich für die Pflege des Gemeindegesangs und die liturgische Gestaltung des Gottesdienstes sind Organistinnen und Organisten zusammen mit den Pfarrpersonen (KGS 210 Art. 29 Abs. 1). Die Kirchgemeinde unterstützt Bestrebungen, die den Kirchengesang fördern und die Kirchenmusik pflegen (KGS 210 Art. 29 Abs. 2).

Vokalmusik

Gemeindegesang

Urform gottesdienstlicher Musik im Christentum ist der Gesang – in erster Linie von Psalmen und Hymnen (Lobliedern). Sie greift zurück auf jüdische Traditionen. Im Mittelalter entwickelte sich der ursprüngliche Gemeindegesang immer mehr zu liturgischem Gesang, der von Priestern und professionellen Musikern im Gottesdienst vorgetragen wurde.

Die reformierten Kirchen griffen nach biblischem Vorbild auf den Gesang von Psalmen zurück. 1562 erschien der Genfer Psalter. Es handelt sich dabei um eine kunstvolle dichterische Bearbeitung aller 150 biblischen Psalmen in französischer Sprache zu eigens geschaffenen feierlichen Melodien.

Ein Grundsatz der Reformatoren war, dass der Gottesdienst in der Volkssprache gehalten werden soll. Entsprechend wurden auch die Genfer Psalmlieder in viele weitere Volkssprachen übertragen – auch ins Romanische und Italienische. 1562 veröffentlichte Durich Chiampell eine Auswahl im Engadiner Romanischen und 1611 Stefan Gabriel eine Anzahl im Surselvischen. Zwischen 1661 und 1790 erschienen verschiedene romanische Ausgaben des Genfer Psalters. Italienische Übersetzungen der Genfer Psalmen ab 1554 gehen auf italienische Glaubensflüchtlinge zurück. Eine Übersetzung ins Deutsche von Ambrosius Lobwasser erschien 1573. Im Lauf der Zeit wurden die Sammlungen geistlicher Gesänge mit biblischer Textgrundlage erweitert. Lieder mit frei gedichteten Inhalten wurden hinzugefügt. In ihnen kommen stark persönliche Glaubenserfahrungen und religiöse Empfindungen zum Ausdruck. Auch neue Musikstile wurden damit aufgenommen.

Heute sind in der Bündner Kirche im Wesentlichen die folgenden Gesangbücher in Gebrauch:

  • Reformiertes Gesangbuch (1998) in den deutschsprachigen Gemeinden. Darin sind zu einigen Liedern auch italienische und romanische Texte aufgenommen worden.
  • Il Coral (2. Auflage 1987) in den romanischsprachigen Gemeinden des Engadins und des Münstertals
  • Canzuns Choralas (1965) in den romanischsprachigen Gemeinden der Surselva
  • Innario Cristiano (Nuova edizione 2000) in den italienischsprachigen Gemeinden

 

Chorgesang

Kirchenchöre erfüllen verschiedene Funktionen. Einerseits unterstützen und pflegen sie den Gemeindegesang, nicht zuletzt durch das Singen mehrstimmiger Liedsätze. Andererseits dienen sie mit geistlichen Chorstücken der Erbauung im Gottesdienst. Die überaus reiche Chorliteratur ermöglicht es Chorleiterinnen und Chorleitern, Stücke auszuwählen, die sich gut liturgisch einfügen und von ihren Chören gut erlernt werden können.

Ansinggruppen. Mit der Einführung des Reformierten Gesangbuchs (1998) sind mancherorts auch Ansinggruppen entstanden, die für die Einführung neuer Lieder beigezogen werden.

Weltliche Chöre. Ab und zu tragen auch weltliche Chöre gerne musikalisch zur Gestaltung eines Gottesdienstes bei. Solches Mitwirken ist grundsätzlich zu begrüssen, braucht aber gute Absprache und Abstimmung zwischen Chorleitenden und Pfarrpersonen.

 

Sologesang

Sologesang ist eine Sonderform und kommt nur gelegentlich vor. Insbesondere bei Kasualfeiern (vor allem bei Trauungen, Abdankungen und Taufen) werden von Angehörigen gerne Gesangssolisten engagiert. Hier haben vor allem Pfarrpersonen sorgfältig darauf zu achten, dass sich der Sologesang inhaltlich mit der Feier verbinden lässt.

Instrumentalmusik

Orgelmusik. Als klassisches Instrument der Kirchenmusik gilt die Orgel. In erster Linie begleiten Organistinnen und Organisten den Gemeindegesang und schaffen mit instrumentalen Stücken Raum für Besinnung „ohne Worte“. Die Orgelliteratur ist äusserst vielfältig in Stilen und Schwierigkeitsgraden. Das erlaubt es Organistinnen und Organisten, passende Stücke auszuwählen und in den Gottesdienst zu integrieren. Heute wird in der Ausbildung von Organistinnen und Organisten eine etwas in Vergessenheit geratene Tradition wieder gepflegt: die Improvisation. Sie erfordert musikalische Sattelfestigkeit und einiges an Mut und Übung.

Weitere Instrumentalmusik. Bläser- und Streichergruppen, aber auch Jazz-und Rockbands sowie Volksmusikkapellen sind immer wieder in Gottesdiensten zu hören. Solche Vielfalt ist bereichernd. Wie bei weltlichen Chören ist auf sorgfältige Absprache und Abstimmung zwischen Pfarrpersonen und Instrumentalisten zu achten.

Welche Musik im Gottesdienst

Musik ist eine besondere und sehr flexible Sprache. Entsprechend lässt sie sich auch sehr verschieden und vielfältig einsetzen. Oft bedienten sich Komponistinnen und Komponisten weltlicher Melodien für geistliche Kompositionen, und umgekehrt. Die Unterscheidung zwischen „weltlicher“ und „geistlicher“ Musik bezeichnet ursprünglich die spezielle Verwendung und die Gelegenheiten, bei denen die Musik vorgetragen wurde.

Heutzutage lässt sich eine klare Unterscheidung kaum mehr vornehmen; durch die Popularmusik fliessen auch in die Kirchenmusik längst weltliche Elemente ein. Wichtiger als die Form ist, dass sich der Inhalt mit der Gesamtaussage eines Gottesdienstes verbinden lässt.

Musik ab Tonträgern

Bei Kasualfeiern bitten Betroffene oft um eine besondere, persönliche Gestaltung. Dabei wird auch der Wunsch vorgebracht, ein bestimmtes Stück in den Gottesdienst integrieren zu können, das mit Erinnerungen oder gemeinsamen Erlebnissen verbunden ist. Bei der Besprechung solcher Anliegen empfiehlt sich ein Hinweis darauf, dass solche Stücke oft eine unerwartet starke emotionale Wirkung haben können.

Wo die Infrastruktur für die Wiedergabe von Tonträgern fehlt, sollen die Betroffenen, die den Wunsch geäussert haben, für die nötigen Geräte sorgen.

Rechtliches

  • Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde: KGS 210
  • Besoldung und Anstellungsbedingungen für Organistinnen und Organisten: KGS 822
  • Besoldung und Anstellungsbedingungen für Chorleiterinnen und Chorleiter: KGS 823
  • Urheberrechts-Fragen: Merkblatt der EKS zum Urheberrecht

Literatur

Gesangbücher (pdf)
Gesangbuch digital

LAIENPREDIGER/-INNEN

Laienpredigerinnen und Laienprediger übernehmen stellvertretend Predigtdienste in den Kirchgemeinden. Sie halten Gottesdienste und unterstützen so die Ordinierten in der Verkündigung des Evangeliums.

Die Ernennung zu Laienpredigerinnen und -predigern ist begründet in der Überzeugung, dass alle Mitglieder der Kirche berufen sind, das Gemeindeleben mitzugestalten. Dieses Amt ist also Ausdruck des Priestertums aller Gläubigen. Gemeindeglieder, die entsprechende Interessen und Begabungen haben, können eine Laienpredigererlaubnis erhalten und Aushilfsdienste ausüben.

Beauftragung. Der konkrete Einsatz in einer Kirchgemeinde erfolgt auf Auftrag durch den Kirchgemeindevorstand. Laienpredigerinnen und -prediger können Sonntags- und Feiertagsgottesdienste übernehmen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit soll in der Kirchenregion liegen, welche die Ernennung empfohlen hat.

Voraussetzungen und Ernennung

Die Voraussetzungen für die Ernennung zur Laienpredigerin / zum Laienprediger sind geregelt in KGS 910 Art. 32 und KGS 912 Art. 9. Wer sich für diesen Dienst interessiert, muss Mitglied der reformierten Kirche sein und sich bereits in einer Kirchgemeinde engagieren.

Erlaubnis für vier Jahre. Kirchgemeindevorstand und Pfarramt der Gemeinde, in welcher die Person wohnt, bringen den Vorschlag in die Regionalversammlung. Diese beschliesst in geheimer Abstimmung, ob der Vorschlag ans Dekanat weitergeleitet wird. Das Dekanat erteilt die Laienpredigererlaubnis normalerweise für vier Jahre.

Begleitung. Neue Laienprediger und –predigerinnen werden während der ersten zwei Jahre von einem Mentor oder einer Mentorin begleitet. Auch besuchen sie einige Module des Theologiekurses für Erwachsene.

Rechtliches für Laienprediger/-innen

Bericht und Tagung

Jährlicher Bericht. In der Frühjahrsversammlung der Kirchenregion berichten die Laienpredigerinnen und -prediger über ihre Tätigkeit. Die Berichte werden ans Dekanat weitergeleitet.

Tagung. Im Spätherbst lädt das Dekanat zur Laienpredigertagung ein. Diese beinhaltet Impulse zu fachlichen Themen und bietet Raum für den persönlichen Austausch.

Erneuerung der Erlaubnis

Die Laienpredigererlaubnis kann vom Dekanat auf Empfehlung der Kirchenregion um jeweils weitere vier Jahre verlängert werden.

SEELSORGE

Der Seele Sorge zu tragen, ist Kernaufgabe der Kirche und Ausdruck einer lebendigen Gemeinde. Seelsorge fängt beim achtsamen Miteinander in der Gemeinde an. Sie kann ein stärkendes Wort von Mensch zu Mensch bedeuten, teilnehmendes Dasein oder auch einmal eine praktische Hilfestellung.

Seelsorgerliche Begegnungen sind vertraulich. Sie sind getragen von Wertschätzung und Respekt.

Gemeindeseelsorge

In der Kirchgemeinde geschieht Seelsorge in allen Begegnungen, wo Menschen sich einander zuwenden und einander auf dem Lebens- und Glaubensweg unterstützen.

Explizit beauftragt sind Pfarrpersonen, Sozialdiakone und –diakoninnen sowie Mitglieder von Besuchskreisen. Beispielsweise besuchen sie Menschen zu Hause, im Spital oder im Altersheim.

Ausweis. Pfarrpersonen können bei der Verwaltung der Landeskirche einen Ausweis erhalten, der sie als Gemeindepfarrer oder –pfarrerin erkennbar macht und ihnen die Besuchstätigkeit in Institutionen erleichtert.

Spezialseelsorge

Die Landeskirche stellt Seelsorgerinnen und Seelsorger an, die in verschiedenen Institutionen tätig sind und eine besondere Ausbildung in ihren Bereichen absolviert haben.

Das „Care Team Grischun“ bietet psychologische Nothilfe bei Unfällen, aussergewöhnlichen Todesfällen und Naturkatastrophen. Verschiedene Pfarrpersonen sind Mitglied dieses Teams.

Anonyme Gespräche oder Chats bietet die Telefonseelsorge an. Unter Tel. 143 (die Dargebotene Hand) sind rund um die Uhr Seelsorgerinnen und Seelsorger erreichbar. Die Kirchgemeinden unterstützen dieses Angebot jährlich mit einer gemeinsamen, kantonal festgelegten Kollekte. Speziell für Kinder und Jugendliche ist Tel. 147 da, das von der Pro Juventute betrieben wird.