Von links: Christoph Jaag, Roland Just, Cornelia Camichel Bromeis, Lini Sutter, Hans Morgenegg, Barbara Hirsbrunner, Thomas Gottschall
Landeskirche · Kirchenrat
Der Kirchenrat
ist die ausführende Behörde (Exekutive) der Synode, des Evangelischen Grossen Rates und somit der Landeskirche. Er besteht aus drei von der Synode gewählten TheologInnen und aus vier vom Evangelischen Grossen Rat gewählten Laien. Der Kirchenrat hat eine eigene Geschäftsordnung und tagt ein bis zwei Tage im Monat. Die Ratsmitglieder nehmen diese Funktion im Nebenamt wahr.
Seine Aufgabe:
Vollzug aller Beschlüsse des evangelischen Bündnervolkes, der Synode und des Evangelischen Grossen Rates
Der Kirchenrat vertritt die Landeskirche nach aussen
Der Kirchenrat führt die Sachgeschäfte der Synode und des Evangelischen Grossen Rates
Der Kirchenrat hat die Oberaufsicht über die Kirchgemeinden und über die Kolloquien
Der Kirchenrat stellt zur Erledigung der laufenden Geschäfte einen Aktuar und einen Finanzverwalter im Vollamt an. Er erstellt zuhanden des Evangelischen Grossen Rates einen Jahresbericht über seine Tätigkeit.