|
Zur Kirchgemeinde gehören alle Personen evangelischer Konfession mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde.
- Geleitet wird die Kirchgemeinde vom Kirchgemeindevorstand. Der Vorstand ist verantwortlich für Verkündigung, Religionsunterricht und Seelsorge – wie in der Kirchenverfassung beschrieben.
- Die Kirchgemeindeversammlung wählt den Pfarrer oder die Pfarrerin und befindet über die Jahresrechnung.
- Weitere kirchliche MitarbeiterInnen, zum Beispiel Sozial-Diakonische MitarbeiterInnen, Katecheten, Organisten, Mesmer, werden vom Kirchgemeindevorstand gewählt.

|