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Kirche · Eintritt / Austritt
Eintritt in die Kirche
Wer in die Evangelische Landeskirche eintreten möchte, erklärt diese Absicht schriftlich dem Kirchgemeindevorstand seines Wohnortes.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer nimmt mit Ihnen Kontakt auf und bereitet die Aufnahme durch ein Gespräch oder eine Schulung vor. Die Aufnahme erfolgt durch die Pfarrerin oder den Pfarrer vor Vertretern des Kirchgemeindevorstands oder in einem ordentlichen Gottesdienst.
Austritt aus der Kirche
Wer aus der Evangelischen Landeskirche austreten möchte, erklärt diese Absicht schriftlich dem Kirchgemeindevorstand seines Wohnortes.
Ausgetretene verlieren das Recht, Dienste der Evangelischen Landeskirche in Anspruch zu nehmen. Der Wiedereintritt ist jederzeit möglich.
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