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Die Bündner Synode schloss gestern Pfarrer Alberto Pool aus der Synode aus. Sie stellte damit seine mangelnde Amtsfähigkeit fest.

Zur Chronologie
Am 4. Oktober 2007 beschloss das Dekanat der Evangelischen Landeskirche die vorläufige Suspension des Ortspfarrers Mesolcina/Calanca. Es warf ihm unethisches Verhalten, unprofessionelle Amtsführung und Unglaubwürdigkeit vor. Die Suspension galt befristet bis zu einem Beschluss der ausserordentlichen Synode am 8. Januar 2008.

Am 8. Januar 2008 erteilte die ausserordentliche Synode Pfarrer Alberto Pool einen schriftlichen Verweis. Sie begründete den Verweis damit, der Pfarrer habe mit der Entgegennahme von hohen Geldgeschenken seine Dienstpflicht verletzt. Ausserdem lägen in seiner Amtführung grobe Unsorgfältigkeiten vor, sowie Übertretungen von Grenzen. Mit unethischem Verhalten, unprofessioneller Amtsführung und Unglaubwürdigkeit habe der Pfarrer der Kirche und seinem Berufsstand Schaden zugefügt. Als Massnahmen empfahl die Synode eine Begleitung des Pfarrers durch die synodale Personalkommission. Zudem sollten er und der Kirchgemeindevorstand Mesolcina / Calanca auf die Synode 2008 und 2009 hin jeweils einen schriftlichen Bericht über die Situation abgeben.

Am 30. Juni 2008 verabschiedete die Synode in ihrer geschlossenen Sitzung weitere Empfehlungen in dieser Personalfrage. Aus seelsorgerlichen Gründen unterstellte sie diese Empfehlungen der Schweigepflicht.

Zur ausserordentlichen Synode von gestern
Gestern, am 16. Februar 2009, tagte die ausserordentliche Synode in der Comanderkirche Chur. Die Synode hatte dabei zu beurteilen, ob die verschiedenen Auflagen und Abmachungen durch Pfarrer Pool eingehalten worden sind, die auf den Synoden beschlossen waren (siehe Chronologie). Daraus hatte sie die Schlussfolgerung zu ziehen, ob Alberto Pools Amtsfähigkeit als Pfarrer der Bündner Kirche gegeben ist.

Die Synode nahm zur Kenntnis, dass bereits im Vorfeld verschiedene neue Konflikte öffentlich geworden waren. So etwa wurde Pfarrer Pool im Oktober 2008 vom Kreisgericht Roveredo wegen anonymer Anrufe in "böswilliger Absicht" rechtskräftig verurteilt. Ebenfalls war eine Petition an die Medien gelangt, in welcher rund 40 Unterzeichner die Abwahl des Pfarrers forderten.

Der Synode, die in geschlossener Sitzung tagte, lagen weitere Berichte der begleitenden Personalkommission und die Schlussfolgerungen des Dekanats vor. Mit ihrem Beschluss, Alberto Pool aus der Synode auszuschliessen, konstatiert die Synode, dass die Amtsfähigkeit von Alberto Pool - als Pfarrer in Graubünden zu arbeiten - nicht mehr gegeben ist. Sie zieht zugleich einen Schlussstrich unter die Versuche, mit Hilfe von Beratung und Begleitung eine professionelle Pfarramtsführung erreichen zu wollen.

Alberto Pool selber hat am 2. Februar 2009 seine Stelle in der Kirchgemeinde Mesolcina / Calanca gekündet. Der Ausschluss aus der Synode bedeutet, dass Alberto Pool in Graubünden nicht mehr als Pfarrer amten darf. Seine Ordination, und damit seine Wahlfähigkeit in anderen Kantonalkirchen, sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

Die Synode übt nach Art. 24 der Kirchenverfassung "die Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrer" aus und entscheidet über "Zensuren, Suspensionen und Ausschluss". Es handelt sich also um den Beschluss einer Standesorganisation in einer Disziplinarfrage – nicht um ein Gerichtsverfahren.

Medienmitteilung der Evangelischen Landeskirche Graubünden, 17. Februar 2009