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Das Dekanat der Reformierten Landeskirche Graubünden hat die vorläufige Suspension des Ortspfarrers von Mesolcina/Calanca per 5. Oktober 2007 beschlossen.

Es wirft ihm unethisches Verhalten, unprofessionelle Amtsführung und Unglaubwürdigkeit vor. Die Suspension gilt befristet bis zu einem Beschluss der ausserordentlichen Synode am 8. Januar 2008.

Das Dekanat hat die folgenden fünf Vorwürfe beurteilt. Zu allen fünf Punkten liegen amtliche oder öffentliche Dokumente vor oder Aussagen des Betroffenen vor Zeugen.

Annahme von Geldgeschenken
Der Ortspfarrer hat in den letzten acht bis neun Jahren Geldgeschenke von einem Gemeindemitglied angenommen, die im Frühjahr 2007 im 99. Lebensjahr starb. Die Summe dieser Geschenke liegt im sechsstelligen Bereich.

Die kirchliche Gesetzgebung enthält zur Annahme von Geschenken keine Angaben, auch gibt es keine ethischen Richtlinien für Pfarrpersonen. Deshalb gilt laut Kirchlicher Verfassung Art. 44 subsidiär kantonales Recht. Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Personalgesetz und die bis zum 31. Dezember 2006 gültige frühere Personalverordnung des Kantons kommen zur Anwendung. Sie verbieten grundsätzlich die Annahme von Geldgeschenken.

Das Dekanat stellt fest: Die Annahme von Geldgeschenken in solcher Höhe ist für Pfarrpersonen verboten. Der Ortspfarrer hat mit der Annahme unethisch und unprofessionell gehandelt.

Verletzung des Berufsgeheimnisses
In einem Schreiben vom 3. April 2007 zuhanden des Kirchgemeindepräsidenten Mesolcina/Calanca stehen vertrauliche Angaben über die Angehörigen des verstorbenen Kirchgemeindemitglieds, welche nicht vor den Kirchgemeindevorstand gehören. Im gleichen Schreiben finden sich auch zitierte Bemerkungen des verstorbenen Kirchgemeindemitglied selbst, welche unter das Berufsgeheimnis fallen.

Das Dekanat sieht in diesen Sachverhalten das Berufsgeheimnis verletzt.

Rachekündigung gegenüber Gemeindemitglied
In einem Konflikt mit Mietern, gegenüber denen der Ortspfarrer als Hausbesitzer auftritt, hat er vier ungültige Kündigungsversuche unternommen. Die beigezogene Mieter-Schlichtungsstelle Moesa spricht in ihrem Beschluss vom 30. Juli 2007 von einer Rachekündigung und hat grosse Zweifel an finanziellen Forderungen des Pfarrers. Dieser Beschluss hat inzwischen Rechtskraft erlangt.

Die vier ungültigen Kündigungen, und was damit zusammen hängt, zeigen: Hier spitzt sich ein Konflikt in einer Weise zu, an der eine Pfarrperson nicht beteiligt sein darf. Es geht um Kampf und Rache, um Krieg, wie es der Ortspfarrer in einem Mail nennt. Eine Pfarrperson muss bei solcher Eskalation andere Wege finden, als eine Rachekündigung.

Denunziation eines Gemeindemitglieds bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden
Der Ortspfarrer zeigt am 4. April 2007 ein Gemeindeglied und ehemaliges Mitglied des Kirchgemeindevorstandes an. Sein Vorwurf: Missbräuchlicher Bezug einer IV-Rente bei der Sozialversicherung Graubünden. In der Begründung erwähnt er eine Arbeit, die er selbst dem Gemeindemitglied vermittelte. Die Abklärung durch die Sozialversicherungsanstalt zeigt, dass die Anzeige zu Unrecht erfolgte.

Das Dekanat hält eine solche gezielte Denunziation eines Gemeindegliedes durch dessen Seelsorger für ethisch nicht vertretbar. 

Öffentliche Anschuldigungen in der Voce delle Valli
In der Voce delle Valli vom 6. September 2007 muss sich der Ortspfarrer, nach einer Einigung vor dem Kreispräsidenten, bei einem Lehrer öffentlich entschuldigen wegen Aussagen, welche er am Radio über ihn gemacht hat. Im anschliessenden p.s. dieser Entschuldigung wiederholt er einen Teil der Vorwürfe jedoch sogleich wieder. Mehr: Er dehnt sie pauschal aus gegen den zuständigen Schulrat und gegen den Schulinspektor. Dass er nur mit seinem Namen und nicht als Pfarrer unterschreibt, ändert nichts daran, dass er im Tal als reformierter Pfarrer bekannt ist und als solcher eine öffentliche Funktion wahrnimmt.

Für das Dekanat gilt: Eine Pfarrperson, die ihre persönlichen Konflikte auf diese öffentliche und pauschale Weise austrägt, legt ein unprofessionelles Amtsverständnis an den Tag und schadet dem Ansehen der Reformierten Kirchgemeinde am Ort erheblich.

Das Dekanat ist nicht eingetreten auf weitere Vorwürfe
Es lagen dem Dekanat drei weitere schriftliche und in Anhörungen geäusserte Vorwürfe vor.

Das Dekanat ist auf diese Vorwürfe nicht eingetreten, weil ihm hierzu keine amtlichen Akten vorliegen. Zur Klärung dieser Anschuldigungen steht den Beteiligten der gerichtliche Weg offen. Bis zum möglichen Vorliegen rechtskräftiger Urteile gilt für das Dekanat die Unschuldsvermutung für den Ortspfarrer nach der Menschenrechtskonvention.

Gesamtwürdigung
Das Dekanat misst alle fünf Themen an den Kriterien
*  Glaubwürdigkeit
*  ethisches Verhalten
*  Professionalität einer Pfarrperson.

Das Dekanat stellt fest: In allen fünf Bereichen liegt unethisches Verhalten, unprofessionelle Amtsführung oder Unglaubwürdigkeit vor; in einzelnen Bereichen auch alles zugleich.

Aufgrund dieser Überlegungen und in Anbetracht der Tatsache, dass Fakten in der Bevölkerung in der Mesolcina/Calanca mindestens als Gerüchte bekannt sind und sich die Vorwürfe in den letzten Monaten gehäuft haben, hält das Dekanat den Einsatz als Seelsorger in der Kirchgemeinde Mesolcina/Calanca derzeit für nicht verantwortbar.

Beschluss
Der betreffende Pfarrer wird als Ortspfarrer Mesolcina/Calanca mit Wirkung vom 5. Oktober 2007 vorläufig suspendiert. Diese Suspension gilt bis zur ausserordentlichen Synode am 7./8. Januar 2008. Dort entscheidet die Synode über die Vorwürfe. Nach Verfassung (100) Art. 24 Ziff. 6 kann sie folgende Beschlüsse fassen: Aufhebung der Massnahmen des Dekanates, Zensur, Suspension oder Ausschluss des Pfarrers aus der Synode.

Der Kirchgemeindevorstand erhält den Auftrag, unverzüglich für eine Stellvertretung zu sorgen. Hierzu kann er die Hilfe des Kolloquiums Schams-Avers-Rheinwald-Moesa in Anspruch nehmen.

04.10.2007