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Der Evangelische Grosse Rat (EGR)

 
Der Evangelische Grosse Rat
ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) der Landeskirche. Er besteht aus 
  • 60 Abgeordneten der Kolloquien
  • den evangelischen Mitgliedern des Bündner politischen Grossen Rates, die sich zur Mitwirkung bereit erklärt haben. Das sind insgesamt ca. 115 Personen.
Der Evangelische Grosse Rat tagt zweimal im Jahr, wählt ein eigenes Büro mit PräsidentIn und hat eine eigene Geschäftsordnung.

Seine Aufgaben:
  • die Verabschiedung der kirchlichen Verfassung und aller Verordnungen
  • die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen
Der Evangelische Grosse Rat hat die Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung der Landeskirche, über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse und er setzt den Steuerfuss für die Kirchensteuern fest. Ausserdem bereinigt er alle Vorlagen, die zur Volksabstimmung gelangen.